Abstract:
Immer wenn die Bürger staatlicherseits zur Absicherung bestimmter elementarer Risiken gezwungen werden, wird die Definition des Leistungsspektrums, welches innerhalb dieses Rahmens zu erbringen ist, unvermeidbar. Dies betrifft nicht nur steuerfinanzierte nationale Gesundheitsdienste oder Sozialversicherungsmodelle kontinentaleuropäischer Couleur.1 Auch die von vielen Ökonomen propagierte Lösung einer Krankenversicherungspflicht auf grundsätzlich wettbewerblich organisierten Versicherungsmärkten erfordert die Festlegung auf die verpflichtend zu versichernden Leistungen.2 Dies gilt unabhängig davon, welche Begründung für die Existenz einer obligatorischen Krankenversicherung man wählen möchte. Folgt man der üblichen sozialpolitischen Begründung, dann ist festzulegen, wie weit gesellschaftliche Solidarität im Gesundheitswesen gehen soll und welche Leistungen dem Subsidiaritätsgedanken folgend in Eigenverantwortung abzusichern sind. Der ökonomischen Begründung für eine obligatorische Krankenversicherung folgend ist zu prüfen, welches Leistungspaket zu versichern ist, um anderenfalls auftretendes freerider- Verhalten in einer steuerfinanzierten sozialen Mindestsicherung zu vermeiden. Mit der vorliegenden Arbeit wird versucht, auf dieser Basis und aus ökonomischer Perspektive einen Beitrag zur Diskussion um Leistungsbegrenzungen in einer obligatorischen Krankenversicherung zu leisten. Dabei soll deutlich werden, dass eine eindeutige Abgrenzung obligatorisch zu versichernder Diagnosen oder Leistungen anhand zu definierender Kriterien Vorrang haben muss vor der Rationierung von Leistungen unter heutigen Rahmenbedingungen.