Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/237910 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
IMK Study No. 70
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Studie analysiert die (verfassungs-)rechtlichen Möglichkeiten für den Bund unter der Schuldenbremse im Grundgesetz, Investitionen und in diesem Zusammenhang auch Infrastrukturinvestitionen durch Kreditaufnahmen jenseits der für den Bundeshaushalt festgelegten Grenze von strukturell 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts über öffentliche Investitionsgesellschaften (ÖIG) zu finanzieren. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens hat die Kreditaufnahme durch eine rechtlich selbständige Einrichtung des Bundes zu erfolgen. Auch wenn diese die Mittel zur Tilgung von Krediten zukünftig aus dem Bundeshaushalt erhält, verhindert dies grundsätzlich nicht die Möglichkeit der Kreditfinanzierung von Investitionen außerhalb des Geltungsbereichs der Schuldenbremse des Bundes. Zweitens hat diese rechtlich selbständige Einrichtung des Bundes über eine eigene Sachaufgabe zu verfügen und darf - nach Maßgabe einer genaueren aufgabenspezifischen und einzelfallbezogenen Prüfung - nicht nur überwiegend oder ausschließlich Finanzierungsfunktionen erfüllen. Drittens ist für die Etablierung derartiger Einrichtungen regelmäßig ein Bundesgesetz erforderlich. In diesem Bundesgesetz ist die Rechtsform der Einrichtung festzulegen, die öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Natur sein kann.
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

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