Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/235667 
Year of Publication: 
2021
Series/Report no.: 
IW-Kurzbericht No. 29/2021
Publisher: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Abstract: 
Seit dem 23. Dezember 2020 wird die Maklerprovision beim Erwerb von Wohneigentum maximal hälftig zwischen Verkäufern und Käufern aufgeteilt. Die Gesetzesänderung soll Haushalte durch Senkung der Erwerbsnebenkosten beim Immobilienerwerb unterstützen. Auswertungen auf Basis von Inseratsdaten zeigen, wo Immobilienkäufer in den ersten Monaten nach der Einführung besonders entlastet wurden.
Document Type: 
Research Report

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