Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/234440 
Erscheinungsjahr: 
2021
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 88 [Issue:] 17 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2021 [Pages:] 291-299
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Frequenzvergabe 2019 für den Mobilfunk die Netzanbieter verpflichtet, einen bestimmten Versorgungsgrad der Bevölkerung zu erreichen. Erstmals wurden dabei auch Kooperationen zwischen verschiedenen Netzanbietern erlaubt. Es wurde jedoch offengelassen, welche Formen der Kooperation zulässig sind. Dieser Bericht zeigt anhand einer Modellrechnung, dass die Anbieter durch gemeinsame Nutzung von Netzinfrastrukturen Kosten sparen können. Allerdings sinkt dadurch die insgesamt erreichte Netzabdeckung, wenn die regulatorischen Vorgaben nicht angepasst werden. Ein Weg, die Netzabdeckung und gleichzeitig den Nutzen der KonsumentInnen zu erhöhen, wäre, die Regelungen des internationalen Roamings auf den nationalen Rahmen zu übertragen. Hierbei können Netzanbieter andere Netze zur Übertragung von Daten und Gesprächen, nicht aber zum Angebot eigener Netzanschlüsse nutzen. Insgesamt zeigt sich, dass mit der Vorgabe einer Mindestversorgung Kooperationen zwischen den Anbietern möglich sind, von denen sowohl die KonsumentInnen als auch die Anbieter profitieren. KonsumentInnen können dabei von Gebietsabsprachen zwischen den Anbietern profitieren - sofern sichergestellt ist, dass der geforderte Versorgungsgrad erreicht wird.
Schlagwörter: 
Network Sharing
Cooperations
JEL: 
L13
L96
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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Größe
400.92 kB





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