Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/233582 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Forschungsförderung Policy Brief No. 001
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Demokratie am Arbeitsplatz ergibt sich aus dem Zusammenspiel von nationalen und zunehmend auch europäischen Institutionen und der gelebten Praxis der Arbeitnehmerbeteiligung bei Unternehmensentscheidungen (vgl. Kluge 2004). Ein wichtiger Aspekt sind dabei Systeme der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat. Es gibt sie in 18 von 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Norwegen. Darüber hinaus sieht der 2001 verabschiedete Rechtsrahmen für die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) Regeln für die Arbeitnehmerbeteiligung in den Unternehmen vor, die diese europäische Rechtsform wählen. Innerhalb dieser Systeme haben Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat grundsätzlich die gleichen Rechte wie diejenigen der Anteilseigner - einschließlich des Rechts, über strategische Unternehmensentscheidungen abzustimmen. Die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat ist ein Kernstück des Europäischen Sozialmodells. Das wird zum Beispiel an ihrer Einbeziehung in Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) deutlich, der die Europäische Union verpflichtet, den sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einschließlich der Mitbestimmung zu schützen und zu fördern. (...)
Dokumentart: 
Research Report

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