Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/233482 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2021
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Report No. 13/2021
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
[Fazit] Statt einer Abschaffung der Schuldenbremse und einer Rückkehr zur Welt vor Einführung der Schuldenbremse sollte die Regelung vielmehr zukunftsfest überarbeitet werden. Zwei Argumente sprechen dafür: Erstens besteht unverkennbar ein enormes Investitionsdefizit, zweitens sind die Finanzierungskosten historisch gering und beeinträchtigen die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen kaum (zumindest solange dies so bleibt). Um das politökonomische Argument aufzugreifen, dass ohne Schuldenbremse auch die konsumtiven Ausgaben ausgedehnt und über Kredite finanziert würden, bietet sich ein einmaliges und befristetes Sondervermögen zum Ausgleich des Investitionsdefizits an. Ein solches Sondervermögen würde von den derzeitigen Niedrigzinsen profitieren. Die Verpflichtung auf möglichst konkrete Investitionsprojekte würde eine Umwidmung der Finanzmittel und auch eine Kürzung von Investitionsausgaben in den laufenden Haushalten unterbinden. Angesichts der Dimension der investiven Herausforderungen ist eine konzertierte Aktion zielführend. Gleichzeitig sollten die Regeln zur Schuldenbremse den aktuellen Rahmenbedingungen, also insbesondere den Niedrigzinsen, angepasst werden. Zumindest ein moderater Verschuldungsspielraum für die Länder wäre nicht zuletzt aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie erwägenswert.
JEL: 
H50
H63
H68
Dokumentart: 
Research Report

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414.69 kB





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