Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/232363 
Year of Publication: 
2021
Citation: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 28 [Issue:] 01 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2021 [Pages:] 36-38
Publisher: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Abstract: 
Der sächsische Staatshaushalt lässt sich in den kommenden beiden Jahren nur durch den Rückgriff auf den Corona-Bewältigungsfonds ausgleichen, der durch Kredite in Höhe von maximal 6 Mrd. Euro gespeist wird. Ab dem Jahr 2023 ist dies nicht mehr möglich, so dass in den Folgejahren ein erheblicher und perspektivisch steigender Fehlbetrag droht, der unter den gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Bedingungen nur durch Ausgabenkürzungen gedeckt werden kann. Um die damit drohenden negativen Wachstumswirkungen zu vermeiden, schlägt das ifo Institut eine Neuformulierung der in der Sächsischen Verfassung verankerten Schuldenbremse bei konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen vor.
Document Type: 
Article

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