Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/227403 
Year of Publication: 
2018
Series/Report no.: 
Policy Note No. 23
Publisher: 
EcoAustria - Institute for Economic Research, Vienna
Abstract: 
Das österreichische Pensionssystem steht vor dem Hintergrund des demographischen Wandels weiterhin vor großen Herausforderungen. So zeigt die Analyse mit dem Generationenkonten-Modell "Schulden-Check" von EcoAustria, dass die bisherigen Pensionsreformen das Pensionssystem zwar demographiefester gemacht haben, dies jedoch auch auf Kosten sinkender Leistungen. Das Verhältnis von durchschnittlicher Pension zu durchschnittlichem Erwerbseinkommen ("globale Ersatzrate") wird von derzeit 56% auf rund 48% im Jahr 2060 absinken. Die Ausgaben für öffentliche Pensionen als Anteil am BIP werden zwar kurzfristig aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung abnehmen, mittel- und längerfristig erfolgt jedoch ein Anstieg der Ausgabenquote im Bereich der Pensionsleistungen. Dieser wird bis zum Jahr 2040 1,2% und bis 2060 1,5% des BIP ausmachen. Um das österreichische Pensionssystem in dem Sinne nachhaltig zu gestalten, dass der Anstieg der Ausgabenquote im Bereich der Pensionsleistungen vermieden oder durch zusätzliche Einnahmen finanziert wird, sind über die bislang beschlossenen Maßnahmen hinaus weitere Reformen notwendig. Hierzu bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten; Zum einen können die Beiträge angehoben werden. Diese müssten bis zum Jahr 2060 um 1,5 Prozent des BIP angehoben werden. Dies erscheint angesichts der im internationalen Vergleich ohnehin hohen Belastung des Faktors Arbeit nicht sinnvoll. Eine alternative Option wäre eine zusätzliche Absenkung der Pensionsleistungen um knapp 10 Prozent bis 2060. Dies würde eine deutliche Schwächung der finanziellen Absicherung im Alter darstellen. Die dritte Möglichkeit wäre, das gesetzliche Antrittsalter an den Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln, die bis zum Jahr 2060 um sieben Jahre zunehmen wird. In der vorliegenden Analyse wird dabei untersucht, wie viel länger Arbeitnehmerinnen in diesem Fall arbeiten müssten, damit dennoch die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Pensionsleistung konstant gehalten werden kann. Um längerfristig einen Anstieg der Pensionsausgabenquote zu vermeiden, müsste zusätzlich zu den bislang beschlossenen Reformen das gesetzliche Antrittsalter um knapp ein Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit steigen. Für jedes Jahr gestiegener Lebenserwartung müsste das gesetzliche Antrittsalter also um vier Monate angehoben werden. Im Jahr 2060 läge das Antrittsalter dann bei 67 Jahren. Diese Anhebung bedeutet allerdings nicht, dass das tatsächliche Antrittsalter im selben Maße steigen wird. Um das individuelle Leistungsniveau nicht weiter zu senken, müssten Arbeitnehmerinnen im Jahr 2060 im Schnitt tatsächlich bis gut 63 Jahre arbeiten.
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.