Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/226765 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 87 [Issue:] 45 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2020 [Pages:] 841-847
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Die Corona-Krise hat für die geringfügig Beschäftigten in Deutschland deutliche Folgen: Um 850000 oder zwölf Prozent lag die Zahl der MinijoberInnen im Juni 2020 niedriger als ein Jahr zuvor. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Vergleich um lediglich 0,2 Prozent gesunken. Ein entscheidender Unterschied: MinijobberInnen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Zudem haben viele geringfügig Beschäftigte nur einen befristeten oder gar keinen Arbeitsvertrag. Und schließlich sind von den Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor allem Branchen mit einem hohen Anteil an Minijobs betroffen, beispielsweise das Gastgewerbe. All dies führt dazu, dass MinijobberInnen in der Krise vergleichsweise schnell ihre Beschäftigung verlieren. Unabhängig von der aktuellen Situation erscheint das Segment der geringfügigen Beschäftigung reformbedürftig. Die Zahl der MinijobberInnen ist in den Jahren 2003 bis 2019 um 43 Prozent auf 7,6 Millionen gestiegen, knapp 19 Prozent aller ArbeitnehmerInnen sind damit hierzulande geringfügig beschäftigt. Gleichzeitig hat sich die Hoffnung, dass Minijobs eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein können, nicht erfüllt. Zudem bieten sie in gleichstellungspolitischer Hinsicht Fehlanreize. Mögliche Reformansätze wären die Absenkung der Geringfügigkeitsschwelle und die Abschaffung der Abgabenbefreiung bei reinen Nebentätigkeiten.
Schlagwörter: 
marginal employment
Covid
jobless
SOEP
SOEP-CoV
JEL: 
J21
J28
J38
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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275.8 kB





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