Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/225920 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2018
Quellenangabe: 
[Editor:] ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung [Title:] Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung [ISBN:] 978-3-88838-559-9 [Publisher:] ARL [Place:] Hannover [Year:] 2018 [Pages:] 2733-2738
Verlag: 
ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover
Zusammenfassung: 
Um während der Aufstellung eines Raumordnungsplanes den Status quo im Plangebiet zu erhalten, können zielgefährdende raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen befristet untersagt werden. Zudem ist eine unbefristete Untersagung möglich, wenn die zu schützenden Ziele der Raumordnung bereits in Kraft getreten sind.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
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