Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/225618 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 100 [Issue:] 8 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2020 [Pages:] 608-613
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit Urteile zum föderalen Finanzausgleich in Deutschland gefällt. Eine wichtige Frage war, welche Steuern Teil der Umverteilung im föderalen Finanzausgleich sein sollten. Das Gericht hat Kriterien entwickelt, anhand derer eine Entscheidung möglich ist. Auf Grundlage dieser Kriterien lassen sich Steuern, die Teil des föderalen Finanzausgleichs sind, mit der kommunalen Spielapparatesteuer vergleichen, die dort noch nicht berücksichtigt ist. Der Vergleich zeigt, dass die Spielapparatesteuer in den föderalen Finanzausgleich einbezogen werden sollte, da ihre Einnahmen unter anderem wesentlich höher sind als diejenigen von bereits berücksichtigten Steuern.
JEL: 
H23
H29
H71
H77
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Article

Datei(en):
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200.59 kB





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