Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/225495 
Year of Publication: 
2020
Series/Report no.: 
IW-Report No. 54/2020
Publisher: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Abstract: 
Im Zusammenspiel mit der im letzten Jahrzehnt eingeführten sogenannten Rentengarantie bewirkt der Nachholfaktor eine Verstetigung der Rentenentwicklung in einer konjunkturellen Krise auf dem Arbeitsmarkt ohne gleichzeitig die Beitragszahler zusätzlich zu belasten. Für die Rentner kommt es bei diesem Mechanismus zu keinen nominalen Rentenkürzungen, was gleichzeitig einen konjunkturstabilisierenden Effekt hat. Dennoch werden auch sie an den finanziellen Folgen einer kurzfristig negativen Lohn- und Beschäftigungsentwicklung beteiligt, indem unterbliebene Rentenkürzungen mit späteren Rentensteigerungen verrechnet werden. In ihrer Kombination passen diese beiden Faktoren in den Generationenvertrag der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Denn ein Umlageverfahren basiert auf der grundsätzlichen Idee einer Umverteilung zwischen den Generationen: Arbeitnehmer geben einen Teil ihres Lohneinkommens an die Rentnergeneration ab. Entsprechend hängen die Zahlungsfähigkeit der Arbeitnehmer für die Rente und die Rentenauszahlungen direkt zusammen. Gleichzeitig lässt sich aus dieser zugrundeliegenden Idee aber kein Anspruch der Rentnergeneration ableiten, eine gleichbleibende oder steigende Rentenzahlung zu erhalten, wenn sich die Zahlungsfähigkeit der Arbeitnehmer (kurzfristig) verschlechtert. Entsprechend ist der Mechanismus aus Rentengarantie und Nachholfaktor zu verstehen: Die Folgen von konjunkturell bedingten Arbeitsmarktproblemen treffen - wenn auch zeitversetzt - beide Generationen gleichermaßen und halten den Generationenvertrag in der Balance. Innerhalb des sogenannten Rentenpakts aus dem Jahr 2019 wurde der Nachholfaktor bis Mitte des Jahres 2026 ausgesetzt, gleichzeitig wurde ein Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent und ein Beitragssatz von höchstens 20 Prozent bis zum Jahr 2025 garantiert. Dies geschah vor dem Hintergrund einer positiven wirtschaftlichen Lage und der hohen Beitragseinnahmen in der GRV (die GRV erzielte im Jahr 2018 einen Überschuss von 4,4 Milliarden Euro). Durch die Corona-Pandemie bedingte Wirtschaftskrise steht nun aber die ursprüngliche Begründung für das Aussetzen des Nachholfaktors auf dem Prüfstand. Denn krisenbedingt geht es nun nicht mehr nur um die langfristigen Folgen der letzten Rentenreformen, sondern auch um die kurzfristige Krisenfestigkeit der GRV.
Document Type: 
Research Report

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