Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/225429 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
WSI Study No. 06
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Frage verfassungsrechtlicher Grenzen gesetzlicher Pflichten zur Offenlegung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ist aktueller denn je. Freiwillige Nachhaltigkeitsberichtserstattung ist nicht geeignet, Missstände in Unternehmen aufzudecken. Deshalb wird unter anderem seit Jahren die Frage der Etablierung gesetzlicher Offenlegungspflichten für Arbeitgeber diskutiert. Eine neue Richtlinie der EU - die CSR-Richtlinie 2014/95/EU - schreibt für den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts Pflichten für Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Belange wie Arbeitnehmerbelange in ihren Lage- und Konzernlageberichten vor. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein sog. CSR-Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie vorgelegt, der viele Schwächen enthält. Das Gutachten zeigt, dass die Bundesregierung - wenn sie nur wollte - die Unternehmen im Rahmen des Gesetzes zur Offenlegung von deutlich mehr nichtfinanziellen Belangen, insbesondere auch Arbeitnehmerbelangen, verpflichten könnte.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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