Zusammenfassung:
Der Senat des Landes Berlin hat im November 2002 festgestellt, dass sich das Land in einer extremen Haushaltsnotlage befindet. Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Länderfinanzausgleich 1992 sowie die Vorgehensweise bei den bisherigen Notlagenländern Bremen und Saarland hält er Sanierungshilfen des Bundes als Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts für unabweisbar. Eine Analyse der Berliner Haushaltsdaten zeigt, dass eine Notlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht konstatiert werden kann. Langfristig erscheint es jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Bund und indirekt auch die übrigen Länder durch die Gewährung von Sanierungs-Bundesergänzungszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung des Stadtstaates beitragen müssen. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen könnten jedoch angesichts der angespannten Finanzlage zu einer Überforderung der Länderebene führen. Vor diesem Hintergrund werden Maßnahmen vorgeschlagen, die – unter der Voraussetzung eines umfangreichen Eigenbeitrags Berlins – geeignet erscheinen, die Finanzkrise in der Hauptstadt zu überwinden.