Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/223056 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungsreport No. 59
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) ließ 2015 die Befürworter einer Geschlechterquote aufjubeln. Endlich bewegte sich etwas. Doch jetzt mehren sich die Stimmen, die gesetzlichen Vorgaben seien nicht ausreichend. Erste Studien zeigen zwar: Das Gesetz wirkt. Die Aufsichtsräte der erfassten Unternehmen haben alle die notwendige Mindestanzahl beider Geschlechter. Darauf kommt es zunächst an. Doch: Wie ambitioniert war das Gesetz wirklich? Ist der Schritt groß genug, um tatsächlich mehr Gleichstellung in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft zu erreichen? Wie ambitioniert sind demgegenüber die Gesetze anderer europäischer Länder? Die vorliegende Analyse und Bewertung gesetzlicher Regelungen für Vorstände und Aufsichtsräte in Europa zeigt: Deutschlands Geschlechterquote dokumentiert eher Symbolpolitik als wirklichen Willen zur Veränderung.
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

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