Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/223055 
Year of Publication: 
2020
Series/Report no.: 
Mitbestimmungsreport No. 61
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Abstract: 
Deutschland übernimmt in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Ratspräsidentschaft im Rat der EU. Der Schutz der Mitbestimmung, insbesondere bei der grenzüberschreitenden Sitzverlagerung von Unternehmen, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die Ratspräsidentschaft sollte dafür genutzt werden, Mitbestimmung auf europäischer Ebene zu schützen und zu stärken, denn Sozialpartnerschaft funktioniert nur auf Augenhöhe. Bisher geltendes Recht auf nationaler und europäischer Ebene ist schlichtweg ungeeignet, die Mitbestimmung adäquat zu schützen. Am effektivsten wäre eine Rahmenrichtlinie für Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung.
Persistent Identifier of the first edition: 
Creative Commons License: 
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Document Type: 
Research Report

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