Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/222004 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 100 [Issue:] 5 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2020 [Pages:] 380-383
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Nach dem Kompromiss von Bundestag und Bundesrat über die Reform der Grundsteuer Ende 2019 erhalten die Länder Entscheidungsspielraum darüber, ob sie sich dem Bundesmodell anschließen oder ein eigenes Steuermodell entwickeln. Ein baden-württembergischer Gesetzentwurf sieht eine Bodenwertsteuer als alleinige Grundsteuer vor. Er verzichtet auf einen Gebäudeteil in der Grundsteuer, der in anderen Modellen und im Bundesvorschlag enthalten ist. Eine reine Bodenwertsteuer weist gegenüber dem Bundesvorschlag und anderen Vorschlägen deutliche Vorteile bei den Erhebungskosten auf. Allerdings führt der Verzicht auf den Gebäudeteil dazu, dass die Nutzung der Grundstücke nicht erfasst wird. Zudem ergeben sich aus der einseitigen Belastung der Grundstückseigentümer politische Risiken, die durch Vorgabe eines Höchsthebesatzes begrenzt werden sollten.
Zusammenfassung (übersetzt): 
Germany is currently reforming its municipal property tax. To simplify the assessment, some German states are considering a land-value tax as a practical alternative. The authors discuss the pros and cons and find some merit in the land-value tax. However, they suggest that states implement precursions to prevent excessive taxation, such as setting a maximum tax rate.
JEL: 
H71
R51
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Article

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