Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/219310 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Publisher:] Reguvis Verlag [Place:] Köln [Year:] 2020 [Pages:] 17-24
Verlag: 
Reguvis Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Für Kenner der praktischen Abläufe und der Umsetzung der Europäischen Zollunion ist das Ergebnis des Sonderberichts Nr. 19/2017 wenig überraschend. Dennoch enthält der 90 Seiten umfassende Sonderbericht des EuRH (eines EU-Organs nach Art. 13 I EUV) große Sprengkraft und eine Detailtiefe an Daten, die bislang so unbekannt waren. Eine genaue Betrachtung lohnt sich: Die Europäische Union (EU) wird immer als eine Zollunion mit einheitlicher Rechtsanwendung dargestellt. Das dieses in der Praxis nicht so ist, ist jedem Praktiker des Zollrechts bewusst, doch oft liegen keine hinreichenden Beweise vor. Dem EuGH gelingt der Nachweis: Einige Mitgliedstaaten kontrollieren Wareneinfuhren seltener und weniger genau, weil sie offenbar die Anlastung von Eigenmitteln fürchten. Die Ergebnisse des EuRH müssen aufgegriffen und für Änderungen am bestehenden System genutzt werden. Diese Untersuchung stellt die Frage nach der einheitlichen Anwendung des Zollrechts durch die Mitgliedstaaten der EU-28 und nutzt dafür aktuelle Daten der World Customs Organization (WCO) und der World Trade Organization (WTO). Die Mitgliedstaaten der EU sollen zusammenarbeiten „wie eine Zollverwaltung“. Kann das funktionieren? Wie genau sind die Zollverwaltungen aufgebaut? Welchen Arbeitsanfall müssen sie bewerkstelligen? Wieviel Zollbeamte stehen den nationalen Zollverwaltungen dafür zur Verfügung? Diese Untersuchung (Zustand der Zollunion 2019) gibt erstmals Antworten für das Berichtsjahr 2018.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Zollunion
Europäische Union
Rechtsanwendung
JEL: 
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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