Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/216141 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 73 [Issue:] 03 [Publisher:] ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2020 [Pages:] 48-52
Verlag: 
ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Die vom Bundeskabinett beschlossene Grundrente leistet keinen Beitrag zur Verringerung von Altersarmut, weil bedürftige Rentner nur von der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung profitieren. Nutznießer der Grundrente sind damit nur diejenigen Rentner, die aufgrund anderweitiger Einkommen oder Vermögen nicht grundsicherungsberechtigt sind. Die beschlossene Einkommensprüfung wiederum ist viel zu großzügig ausgestaltet, als dass sie zu einer nachhaltigen Dämpfung der Ausgaben für die Grundrente beitragen könnte.
Dokumentart: 
Article

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