Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/216118 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 73 [Issue:] 01 [Publisher:] ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2020 [Pages:] 30-33
Verlag: 
ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Das Bundesverfassungsgericht legte mit seiner Entscheidung vom 25. September 1992 den Grundstein für einen verfassungsnahen Einkommensteuertarif. Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum vor dem Entzug durch Einkommensteuer verschonen soll, sollte realitätsnah bestimmt und der Einkommensteuertarif ausgewogen ohne Tarifsprünge gestaltet werden. Die Neuregelungen, die am 1. Januar 1996 in Kraft traten, sind im Jahr 2020 zum Teil wieder reformbedürftig. Dieter Dziadkowski unterbreitet Vorschläge zur verfassungsnahen Bestimmung des Grundfreibetrags.
Schlagwörter: 
Einkommensteuer
Steuerbelastung
Steuerpolitik
Einkommensteuertarif
JEL: 
H24
Dokumentart: 
Article

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