Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/214177 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Kurzbericht No. 11/2020
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Im Februar 1920 trat das sogenannte Betriebsrätegesetz in Kraft. Dieses Gesetz stellt die Geburtsstunde der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland dar. Erstmals wurden betriebliche Interessenvertretungen verbindlich verankert und den Betriebsräten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten eingeräumt.
Dokumentart: 
Research Report

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