Zusammenfassung:
Die Theorie mehrseitiger Marktplätze hat sich seit den ersten Arbeiten von Rochet/Tirole (2003), Evans (2003) und Evans/Schmalensee (2007) und ihrer Übertragung auf Medienmärkte durch Dewenter (2006) und Dewenter/Haucap (2009) zur Analyse von Plattformmärkten im wissenschaftlichen Diskurs inzwischen etabliert. Die Würdigung der plattformspezifischen Besonderheiten war bisher weder im US-amerikanischen noch im deutschen Kartellrecht verpflichtend vorgegeben. Mit der 9. GWB-Novelle wurden diese erstmalig in das deutsche Kartellrecht aufgenommen. Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Gefahren bei der Vernachlässigung dieser besteht das Ziel des vorliegenden Beitrags in der Untersuchung der praktischen Relevanz der theoretischen Erkenntnisse in der Zusammenschlussprüfung der US-amerikanischen und deutschen Kartellbehörden.