Zusammenfassung:
Die Schuldenbremse begrenzt die um finanzielle Transaktionen bereinigte strukturelle Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Um von der tatsächlichen auf die strukturelle Nettokreditaufnahme zu schließen, wird ein Konjunkturbereinigungsverfahren auf Basis des in der EU gängigen Methode zur Schätzung des Produktionspotenzials genutzt. Das Bruttoinlandsprodukt wird dabei in Produktionspotenzial und -lücke zerlegt. Die Produktionslücke wird mit der anhand typischer Konjunkturmuster geschätzten Budgetsemielastizität multipliziert und ergibt dann den Betrag, um den im Falle einer Überauslastung die zulässige Nettokreditaufnahme gemindert und im Falle einer Unterauslastung erhöht wird.