Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/200036 
Erscheinungsjahr: 
2017
Schriftenreihe/Nr.: 
Analysen und Stellungnahmen No. 15/2017
Verlag: 
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Bonn
Zusammenfassung: 
Viele sehen in der Entwicklungszusammenarbeit einen Schlüssel zur Reduzierung der irregulären Zuwanderung aus Subsahara-Afrika. Doch Kritiker wenden ein, mehr sozio-ökonomische Entwicklung führe erfahrungsgemäß nicht zu weniger, sondern zu mehr Migration. Tatsächlich haben historische und ländervergleichende Untersuchungen gezeigt, dass in der Regel Auswanderung erst einmal zunimmt, wenn Länder durch Wirtschaftswachstum und entsprechend steigende Einkommen den Status eines „Low Income Country“ hinter sich lassen. Erst wenn sie den Status eines „Upper Middle Income Country“ erreichen, ist mit einer Abnahme der internationalen Migration zu rechnen. Dieser als „migration hump“ bezeichnete Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration gilt auch für Subsahara-Afrika. Allerdings lässt er sich nicht nur durch steigende Einkommen und höhere Bildung erklären. Vielmehr wird er auch durch andere Faktoren begünstigt. Dazu zählen: demographischer Wandel, wirtschaftlicher Strukturwandel, Nachahmungseffekte bei Migrationsprozessen, steigende Ungleichheit, Kreditrestriktionen und sinkende Migrationsbarrieren. Die Folgerung, dass eine positive sozio-ökonomische Entwicklung in den Ländern Subsahara-Afrikas vor allem zu einer Zunahme der irregulären Zuwanderung nach Europa führen würde, ist also eine unzulässige Vereinfachung. Gerade irreguläre Migration wird nicht durch wirtschaftliche Motive alleine befeuert. Vielmehr handelt es sich hier um sogenannte „gemischte Wanderungen“, bei denen sich Motive freiwilliger und Zwangsmigration vermischen. Faktoren wie Korruption, unzureichende Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechtsverletzungen und fragile Staatlichkeit sind hier maßgebliche Treiber. Entwicklungszusammenarbeit kann Migration nicht verhindern, zumal Afrikas Entwicklung nicht alleine von EZ abhängt. Vielmehr muss es bei der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Subsahara Afrika darum gehen, geordnete, sichere und legale Migration zu fördern, die wiederum ein positives Entwicklungspotenzial hat – und erzwungene, ungeordnete und irreguläre Migration zu unterbinden. Konkrete entwicklungspolitische Maßnahmen sollten daher beinhalten: Entwicklungspolitisch gestaltete Migrationsprozesse: Die Möglichkeiten der regulären Zuwanderung nach Deutschland und Europa müssen erweitert und flankiert werden (z.B. durch Qualifizierungsmaßnahmen). Unterstützung intraregionaler Migration: Die Bemühungen der afrikanischen Regionalorganisationen, intraregionale Migration – die einen Großteil der Migrationsbewegungen ausmacht – zu gestalten, sollten unterstützt werden. Verhinderung von Braindrain: Der Abwanderung von in den Herkunftsländern benötigten Fachkräften sollte durch gezielte Investitionen und neue Ansätze wie z. B. Ausbildungspartnerschaften entgegengewirkt werden. Förderung von guter Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Entwicklungspolitische Maß-nahmen in diesem Bereich können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschenrechtsverletzungen oder mangelnde Rechtsstaatlichkeit und somit Gründe für ungeordnete oder erzwungene Migration abnehmen.
Dokumentart: 
Research Report

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