Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/197996 
Year of Publication: 
2019
Series/Report no.: 
Ilmenau Economics Discussion Papers No. 127
Publisher: 
Technische Universität Ilmenau, Institut für Volkswirtschaftslehre, Ilmenau
Abstract: 
Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass die in den vergangenen 22 Ministererlaubnis-Fällen vorgebrachten sog. Gemeinwohlgründe zum größten Teil nicht erreicht wurden und/oder der antiwettbewerbliche Zusammenschluss hierfür nicht instrumental war (Stöhr & Budzinski 2019). Aus diesem Grund ist eine kritische Prüfung der hier von den beiden Unternehmen behaupteten positiven Gemeinwohleffekte dieses gemäß Kartellbehörde wettbewerbswidrigen Zusammenschlusses besonders angeraten. Ziel dieses Beitrags ist es, die hier dargestellten Gemeinwohlgründe, welche nach Ausführungen der beteiligten Firmen trotz antikompetitiver Wirkungen des Zusammenschlusses für eine Fusion sprechen, daraufhin zu untersuchen, ob solche positiven Wirkungen für die Allgemeinheit zu erwarten sind.
Document Type: 
Working Paper

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