Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/195574 
Erscheinungsjahr: 
2018
Quellenangabe: 
[Journal:] Zeitschrift für Inklusion [ISSN:] 1862-5088 [Issue:] 1 [Publisher:] Förderverein bidok Deutschland e.V. [Place:] Frankfurt a. M. [Year:] 2018 [Pages:] 1-25
Verlag: 
Förderverein bidok Deutschland e.V., Frankfurt a. M.
Zusammenfassung: 
In den letzten Jahren wurden im deutschen Bildungssystem eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umzusetzen. Häufig besteht jedoch Unsicherheit darüber, welche Implikationen sich aus Art. 24 BRK für die Einzelschule ergeben. Im Rahmen des Beitrags geht es um die Frage, inwiefern sich die Umsetzung von Art. 24 BRK durch quantitative und qualitative Formen der Datenerhebung überprüfen lässt. Hierfür werden im Rahmen einer juristischen Interpretation zuerst Anforderungen aus Art. 24 BRK für Deutschland abgeleitet. Im nächsten Schritt wird herausgearbeitet, inwiefern sich diese quantitativ und qualitativ überprüfen lassen. Die empirische Erfassung geht mit einer Vielzahl an Herausforderungen einher, z.B. Entwicklung von Benchmarks, Identifikation von Rechteinhabern. Die Kombination aus qualitativen und quantitativen Methoden bietet jedoch auch viel Potential für eine umfassende Datenerhebung, die sowohl für die schulische Praxis, die Bildungspolitik als auch die Forschung von Relevanz ist.
Schlagwörter: 
UN-Konvention
Umsetzung
Monitoring
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
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