Zusammenfassung:
Das EU-Parlament hat am 14. Februar über eine neue EU-Regulierung zum Screening von Unternehmensübernahmen durch außereuropäische Investoren abgestimmt. Damit wird nicht nur ein Koordinationsmechanismus mit Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um mehr Transparenz in das Übernahmegeschehen in Europa zu bringen. Vor allem erlaubt die EU es den Mitgliedstaaten zu Recht, die Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber gewissen ausländischen Investoren bei Bedarf leichter einzuschränken, indem sie die Ausnahmeklausel der nationalen Sicherheit breiter interpretierbar macht. Die Mitgliedstaaten sollten mit diesen neuen Möglichkeiten allerdings sorgsam umgehen, um ausländische Investoren nicht zu verschrecken.