Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/194571 
Erscheinungsjahr: 
2019
Schriftenreihe/Nr.: 
Discussion Paper No. 184
Verlag: 
Leibniz Institute of Agricultural Development in Transition Economies (IAMO), Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
[Einleitung und Lernziele] Landwirtschaftliche Arbeitsmärkte spielen für die Gestaltung der Agrarpolitik in der EU und in der Mehrzahl der weitgehend marktwirtschaftlich organisierten Länder eine besondere Rolle. Der landwirtschaftliche Arbeitsmarkt hat für die Gestaltung der Agrarpolitik eine besondere Bedeutung. So ist die Bundesregierung nach dem heute noch gültigen Landwirtschaftsgesetz von 1955 verpflichtet, mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen anzugleichen. Damit wird implizit unterstellt, dass der Marktmechanismus ohne staatliche Eingriffe nicht zu der gewünschten Entlohnung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft führt. Für die EU-Agrarpolitik gibt es entsprechende Zielsetzungen. Im EWG Vertrag von Rom aus dem Jahr 1957 heißt es bezüglich der Arbeitsmärkte in Artikel 39: "Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es: a) die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern; b) auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten". Dieser Artikel hat alle bisherigen Änderungen der EWG bzw. EU Verträge überlebt: Geändert hat sich nur die Nummerierung des Artikels. [...]
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

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2.98 MB





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