Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/191600 
Year of Publication: 
2019
Series/Report no.: 
Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik No. 19/1
Publisher: 
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik, Freiburg i. Br.
Abstract: 
[Einleitende Bemerkungen] Eine Reform der Grundsteuer ist unabweisbar geworden. Dies ist nicht dem politischen Willen von Bund oder Ländern geschuldet, sondern geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück, wonach die Einheitsbewertung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer jedenfalls seit dem 1. Januar 2002 unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und somit verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung war spätestens seit dem Jahr 2010 absehbar, als der Bundesfinanzhof feststellte, dass „[…] das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens […]“ für Stichtage nach dem 1.1.2007 mit der Verfassung nicht vereinbar ist (Pressemitteilung BFH vom 11. August 2010). Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium legte im Dezember 2010 eine Stellungnahme zur Grundsteuerreform vor, die Möglichkeiten zu einer Neubewertung der Immobilien in Deutschland mit einigermaßen vertretbarem administrativem Aufwand aufzeigte. Gleichwohl haben Bund und Länder die vergangenen acht Jahre nicht für eine Reform nutzen können. Insbesondere unter den Ländern bestand keine Einigkeit, ob ein wertbasiertes Modell oder ein reines Flächenmodell zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer herangezogen werden sollte. Diese Frontstellung besteht zwischen den beiden Lagern fort. Nur bleibt nun leider wenig Zeit, eine Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Bis zum Ende des Jahres 2019 muss der Gesetzgeber die Grundsteuer reformiert haben und ein neues Bewertungsgesetz verabschiedet haben. Danach hat der Gesetzgeber fünf Jahre Zeit, also bis zum 31. Dezember 2024, die neuen Bewertungsregeln anzuwenden. Diese Frist ist für eine Bewertung aller Immobilien in Deutschland relativ kurz. Das Bundesfinanzministerium hat mittlerweile seine Vorschläge für eine Grundsteuerreform unterbreitet. Darin sind zwei Modelle enthalten, ein wertunabhängiges, flächenbasiertes Modell und ein wertabhängiges Modell, in das Boden- und Gebäudewertcharakteristika einfließen. Das Bundesfinanzministerium favorisiert sein wertabhängiges Grundsteuermodell. Vor diesem Hintergrund, und weil die Zeit drängt, spitzt sich die Debatte derzeit weiter zu. In diesem Beitrag soll daher das Für und Wider der unterschiedlichen Modelle beleuchtet werden. Zudem werden Weiterungen der Reform, insbesondere die Möglichkeit der formalen Überwälzung der Grundsteuer auf den Mieter diskutiert.
Document Type: 
Working Paper

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