Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/190965 
Year of Publication: 
2018
Series/Report no.: 
UFZ-Bericht No. 4/2018
Publisher: 
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Abstract: 
Der vorliegende Bericht behandelt den Diskurs um die Ausnahmetatbestände der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Richtlinie verfolgt das ehrgeizige Ziel, alle europäischen Gewässer spätestens bis zum Jahr 2027 in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu überführen, erlaubt jedoch bestimmte Ausnahmen von dieser Zielvorgabe. Insbesondere das Merkmal der 'unverhältnismäßig hohen Kosten' als ein möglicher Ausnahmetatbestand stellt die Mitgliedstaaten vor Schwierigkeiten einer angemessenen Rechtfertigung. In diesem Bericht werden daher, nach einer kurzen Vorstellung der Richtlinie, der aktuelle Diskurs um Interpretation und Bestimmung des Merkmals dargelegt. Anschließend werden mit dem Durchschnittskostenansatz und dem Benchmark-Ansatz, den sog. Leipziger Ansätzen, mögliche Herangehensweisen zur Feststellung von Unverhältnismäßigkeit vorgestellt. Die Ansätze stellen eine standardisierte Entscheidungsunterstützung dar und sind durch flexible Parameter an den politischen Kontext anpassbar. Allerdings sind die Ansätze in der Praxis noch nicht etabliert. Anhand von Sensitivitätsanalysen und Varianten der Ansätze auf Grundlage des realen Datensatzes eines Bundeslandes soll die Praktikabilität der Verfahren überprüft werden. Im Fallbeispiel führen beide Leipziger Ansätze zu plausiblen Ergebnissen und potenzielle Anwender sollen anhand der Analyseergebnisse über das Anwendungsverhalten der Ansätze informiert werden.
Document Type: 
Research Report

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