Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/190824 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2018
Quellenangabe: 
[Journal:] Außenwirtschaftliche Praxis: Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Issue:] September 2018 [Publisher:] Bundesanzeiger Verlag [Place:] Köln [Year:] 2018 [Pages:] 379-382
Verlag: 
Bundesanzeiger Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Die Europäische Kommission hat mit dem Bericht „über die Umsetzung des Zollkodex und der Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Art. 284“ vom 22.1.2018 – COM (2018) 39 final an das Europäische Parlament und den Rat die Verschiebung einiger der künftigen IT-Verfahren des Unionszollkodex (UZK) von Ende 2020 auf Ende 2025 angekündigt und untersucht, welche Befugnisse zum Erlass delegierender Rechtsordnungen bislang von der Kommission genutzt worden sind. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 278 UZK wurde inzwischen von der Kommission vorgelegt. Dieser kurze Beitrag stellt die Verschiebung der IT-Verfahren und deren Hintergründe vor. Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Unionszollkodex
Europarecht
Customs Law
European Law
Union Customs Code
JEL: 
K33
K34
Sonstige Angaben: 
Kostenlose Zweitveröffentlichung in der Zeitschrift AW-Prax Service-Guide 2019, 25-28.
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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