Abstract:
Sowohl der erhaltene Skonto als auch der gewährte Skonto wird in den Buchhaltungsabteilungen der Unternehmen ebenso wie von den Wirtschaftstreuhändern vorrangig nach der Praktikermethode verbucht. Erhaltene Anzahlungen werden von Unternehmen vorrangig als Erlös, von den Wirtschaftstreuhändern hingegen primär unter Einschaltung eines Interimskontos verbucht. Geleistete Anzahlungen werden von Unternehmen vorrangig als Aufwand, von den Wirtschaftstreuhändern hingegen primär unter Einschaltung eines Interimskontos verbucht. Sowohl in den Buchhaltungsabteilungen der Unternehmen als auch von den Wirtschaftstreuhändern werden gleichermaßen bevorzugt: Verbuchung der Geldbewegungen zwischen den Zahlungsmittelkonten Kassa und Bank unter Einschaltung eines Zwischenkontos, Dotierung bzw. Auflösung der Rückstellungen individuell je Anlassfall, Verbuchung der Waren(Material)einkäufe direkt am Verbrauchskonto (Einsatzkonto) in der Kontenklasse 5, direkte Zuordnung der Bezugskosten zum entsprechenden Warenbestandskonto bzw. Warenverbrauchs(einsatz)konto sowie direkte Abschreibung der Anlagegegenstände.