Abstract:
Die Grundsteuer muss aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung reformiert werden, da die veralteten Einheitswerte dem Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung nicht genügen. Aufgrund der rund 35 Mio. zu bewertenden Grundstücke sind einfache standardisierte Bewertungsverfahren unerlässlich. Jedoch sind die vor allem mit dem Argument der Einfachheit ins Spiel gebrachten flächenorientierten Verfahren nicht geeignet, die Einheitsbewertung abzulösen, da sie ähnlich eklatant wie die Einheitsbewertung gegen das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verstoßen. Deutlich besser schneiden einfach gestaltete wertorientierte Verfahren ab, die jedoch grundstücksartabhängig ausgestaltet werden müssen. Bei vermieteten Grundstücken (Mietwohngrundstücken) bewirkt das Abstellen auf Mietwerte (Mietwertmodell) die besten Bewertungsergebnisse. Bei selbstgenutzten Immobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser) führt das erbschaftsteuerliche Vergleichswertverfahren zu den besten Ergebnissen. Jedoch kann dieses Verfahren auf eine Vielzahl von Ein- und Zweifamilienhäuser nicht angewendet werden, so dass hierfür ein Ersatzverfahren notwendig ist. Hier bietet sich, der Not eines einfach zu handhabenden Verfahrens gehorchend, das Kostenwertmodell an. Aber selbst bei den am besten wirkenden Verfahren streuen die Bewertungsergebnisse merklich. Selbst Fehlbewertungen von mehr als 35% sind in zahlreichen Fällen hinzunehmen. Andernfalls muss auf die Erhebung einer Grundsteuer verzichtet werden.