Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/182033 
Year of Publication: 
2018
Series/Report no.: 
Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik No. 18/12
Publisher: 
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik, Freiburg i. Br.
Abstract: 
Die Finanzlage der Kommunen gerät zunehmend in den Blick der öffentlichen Debatte, geht es doch letztlich um die Zukunft des Zusammenwirkens der verschiedenen Ebenen im Bundesstaat. Dabei werden mit Verweis auf teilweise angespannte kommunale Finanzlagen Forderungen nach einem größeren Engagement des Bundes hinsichtlich der Finanzausstattung der Kommunen erhoben. Die Kommunen sind im dualistischen Staatsaufbau der Bundesrepublik Bestandteil der Länder. Artikel 28 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes verpflichten den Bund zu gewährleisten, dass die verfassungsmäßigen Ordnungen der Länder den Kommunen den Handlungsfreiraum gewähren, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Diese grundgesetzlich abgesicherte, kommunale Selbstverwaltungsgarantie umfasst ausdrücklich die finanzielle Eigenverantwortung der kommunalen Ebene. Voraussetzung für diese Eigenverantwortung ist eine den Ländern zukommende Pflicht, den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zu gewähren (Korioth und Müller 2016, Korioth 2015). Diese Finanzausstattungspflicht der Länder gegenüber ihren Kommunen wurde in jüngeren Urteilen verschiedener Landesverfassungsgerichte explizit bestätigt und teilweise sogar weit ausgelegt. Dem Bund kommen darüber hinaus gegenüber den Kommunen bislang nur finanzielle Verpflichtungen in den Bereichen zu, in denen das Grundgesetz eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vorsieht (Art. 104b Grundgesetz). Dies ändert sich jedoch mit Inkrafttreten der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zum 1.1.2020. [...]
Document Type: 
Working Paper

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