Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/181683 
Editors: 
Year of Publication: 
2005
Series/Report no.: 
edition der Hans-Böckler-Stiftung No. 146
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Abstract: 
Zeitarbeit nimmt einen immer höheren Stellenwert in der Debatte um die Flexibilisierung der Arbeitswelt ein. Die rechtlichen Vorgaben für Zeitarbeit haben ein immer kürzeres Verfallsdatum. Tarifpolitisch besteht die gewerkschaftliche Aufgabe, ein schwieriges Feld zu besetzen.In manchen Branchen nimmt der Anteil der ZeitarbeitnehmerInnen im Vergleich zur Stammbelegschaft kontinuierlich zu. Die Besetzung von Dauerarbeitsplätzen mit Fremdfirmenbeschäftigten (Drehtüreffekt) fordert die Interessenvertretung in den Entleihbetrieben in mehrfacher Hinsicht heraus, im Spagat zwischen dem Schutz der Stammbelegschaft und der (Re-)Integration der "Randbelegschaft".ZeitarbeitnehmerInnen dürfen Betriebsräte auch in den Entleih-betrieben wählen, ihre Betreuung gehört zu den Aufgaben der dortigen Betriebsräte. Dennoch zählen sie nicht mit, wenn es um die Größe des Betriebsrates und den Umfang seiner Freistellung nach dem BetrVG geht.Auch Verleihbetriebe haben Betriebsräte, wenn auch noch gering verbreitet. Aber inzwischen dürfen ZeitarbeitnehmerInnen unbegrenzt in den ihnen zugewiesenen Entleihbetrieben arbeiten. Da sind Betriebsräte oft weit weg von "ihren" Beschäftigten. Dies bringt besondere Probleme.Die erhebliche Fluktuation macht es Betriebsräten nicht eben leichter, die Aufgaben kontinuierlich wahrzunehmen. Gespaltene Zuständigkeiten, etwa bei der Mehrarbeit, erfordern Absprachen zwischen den Betriebsräten.Es gilt daher, den Austausch der unterschiedlichen Interessen der Ver- und Entleihbetriebsräte zu organisieren und eine gemeinsame Arbeitsstruktur zu finden. Dafür bot die Arbeitstagung "Zeitarbeit als Betriebsratsaufgabe" am 28. Oktober 2004 in Düsseldorf ein erstes Forum.
ISBN: 
3-86593-023-9
Document Type: 
Book

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