Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/178625 
Year of Publication: 
2018
Series/Report no.: 
IW-Report No. 17/2018
Publisher: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Abstract: 
Neue Gefährdungen bei innerer und äußerer Sicherheit in Europa erfordern eine stärkere EU. Zudem reißt der Brexit eine Lücke in die EU-Finanzen. Dieser Reformdruck muss in der Diskussion über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 dazu genutzt werden, die Prioritäten im EU-Haushalt neu zu ordnen. Die EU-Kommission hat hierzu verschiedene Optionen in den Raum gestellt, die mit zwei Bewertungsmaßstäben normativ bewertet werden: Erstens wird erörtert, welche Politikbereiche von der EU und welche von den Mitgliedstaaten erfüllt werden sollen. Bei der Prüfung auf einen EU-Mehrwert auf Basis bestehender Kriterien und Studien spielen grenzüberschreitende Spillover, Skaleneffekte und Präferenzunterschiede sowie das Subsidiaritätsprinzip eine wichtige Rolle. Zweitens werden zahlreiche Politikbereiche daraufhin untersucht, ob und in welchem Maß sie die drei Musgraveschen Funktionen der Finanzpolitik erfüllen: Allokation/Wachstum, Distribution/Strukturwandelabfederung, makroökonomische Stabilisierung. Dabei ergibt sich folgende ordnungspolitische Einordnung wichtiger Politikbereiche: Im Bereich Sicherheit - vor allem bei Verteidigungspolitik, Außengrenzensicherung und Terrorbekämpfung - sind EU-Kompetenzen klar begründbar, wenn die EU aus allokativer Sicht öffentliche Güter erbringen. Hier sind im EU-Haushalt deutlich mehr Mittel nötig. In den Bereichen Forschung, Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung können gezielte staatliche Ausgaben zwar grundsätzlich das Wachstumspotenzial fördern. Jedoch ist dies primär Aufgabe der Mitgliedstaaten. Eine EU-Kompetenz ist aber begründbar, wenn hinreichende grenzüberschreitende Spillover bestehen. Diese zukunftsorientierten Aufgaben sollten im EU-Haushalt bei grenzüberschreitender Relevanz deutlich aufgestockt werden. Bei der Agrar- und Kohäsionspolitik fällt das Urteil überwiegend kritisch aus. Bei Agrarsubventionen hat die EU weder klar nachweisbare Kompetenzen noch lassen sie sich hinreichend mit den Musgrave-Funktionen rechtfertigen. Auch bei der Kohäsionspolitik für wohlhabendere Regionen ist eine Kompetenz der EU nicht stichhaltig begründbar. Daher sollte die hochdotierte Agrar- und Kohäsionspolitik depriorisiert werden. Durch Umschichtungen sind große Hebel verfügbar. Mit einer rund 2-prozentigen Einsparung könnten alternativ das Programm Erasmus+ verdoppelt, die Ausgaben für grenzüberschreitende Infrastruktur um die Hälfte erhöht oder die von der EU-Kommission vorgeschlagenen zusätzliche Verteidigungsausgaben finanziert werden. Für eine Finanzierung aller hier als prioritär identifizierten Aufgabenposten wäre in einer moderaten Variante nur eine Kürzung der Agrar- und Kohäsionsausgaben von weniger als 12 Prozent im neuen MFR nötig, wenn man ein nominales Wirtschaftswachstum von gut 28 Prozent innerhalb von sieben Jahren annimmt. Die EU-Kommission sollte daher noch mutiger bei ihren Reformvorschlägen sein. Die Bundesregierung mindert den Reformdruck, indem sie schon frühzeitig höhere EU-Beiträge in Aussicht stellt, und ihr fehlt offensichtlich der Mut für eine grundlegende Reform der Agrar- und Kohäsionspolitik.
JEL: 
H61
O52
H41
Document Type: 
Research Report

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