Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/175193 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] Außenwirtschaftliche Praxis: Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Issue:] 6 [Publisher:] Bundesanzeiger Verlag [Place:] Köln [Year:] 2006 [Pages:] 244-246
Verlag: 
Bundesanzeiger Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Die Internet-Versandanmeldung (IVA) ist mit Wirkung vom 1. Juli 2005 geschaffen worden, um kleinen und mittleren Unternehmen angesichts der elektronischen Eingabepflicht für Versandanmeldungen nach Artikel 353 ZK-DVO, die seit dem 1. Oktober 2005 in Deutschland gilt, die Abgabe von Versandanmeldungen bei gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren T1/T2 (sowie von T2F für Gebiete, in denen die 6. MWSt-RL nicht gilt) zu erleichtern. Aber wie wird die IVA komfortabel? Welche Tipps und Tricks sind bei der IVA zu beachten? Obwohl es bereits die Internetzollanmeldung (IZA) bei der Einfuhr gibt, unterscheidet sich die IVA deutlich davon. Beide Internetzollanmeldungen sind im Internet unter der Adresse www.internetzollanmeldung.de abzugeben. Dieser Beitrag soll eine Hilfestellung bei der praktischen Abwicklung der IVA geben.
Schlagwörter: 
Zollkodex
Zollrecht
Customs Law
Customs Declaration
JEL: 
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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