Abstract:
Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass sich nach der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 das Lohnwachstum der anspruchsberechtigten Beschäftigten mit niedrigen Löhnen deutlich beschleunigt hat: So lag das nominale Wachstum bei den vertraglichen Stundenlöhnen im unteren Dezil, das heißt im untersten Zehntel der Lohnverteilung, vor der Reform bei weniger als 2 Prozent im langfristigen zweijährigen Mittel, während es von 2014 bis 2016 bei ungefähr 15 Prozent lag. Dennoch lag auch im ersten Halbjahr 2016 der vertragliche Stundenlohn von rund 1,8 Millionen anspruchsberechtigten Beschäftigten noch immer unterhalb der gesetzlichen Grenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Im Jahr 2015 waren es noch ungefähr 2,1 Millionen und im Jahr vor der Einführung knapp 2,8 Millionen Beschäftigte. Die hier ausgewiesenen Werte für 2015 und 2016 liegen damit höher als die entsprechenden Zahlen aus Unternehmensbefragungen. Berücksichtigt man auch Erwerbstätige ohne Anspruch auf den Mindestlohn, wie Selbständige, verdienten im Jahr 2016 sogar etwa 4,4 Millionen Menschen weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Trotz des überproportionalen Lohnanstiegs im untersten Lohndezil ist es also nicht gelungen, für alle anspruchsberechtigten Beschäftigten einen Bruttolohn von mindesten 8,50 Euro pro Stunde sicherzustellen. Vor allem bei der Gruppe der geringfügig Beschäftigten werden die Ziele des Mindestlohngesetzes vielfach nicht erreicht. Als Instrumente für eine bessere Durchsetzung des Mindestlohngesetzes kommen häufigere Kontrollen, eine schärfere Sanktionierung, wirksamere Beschwerdemöglichkeiten für die Beschäftigten sowie höhere Anforderungen bei den Dokumentationssystemen (insbesondere bei der Zeiterfassung) in Betracht.