Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/172436 
Erscheinungsjahr: 
2017
Schriftenreihe/Nr.: 
WZB Discussion Paper No. P 2017-004
Verlag: 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin
Zusammenfassung: 
[Vorgehensweise] An anderer Stelle haben wir unter Bezugnahme auf unterschiedliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der Landesverfassungs- und Verwaltungsgerichte dargestellt, welche Kriterien sich aus dem Sonderungsverbot bei der Genehmigung privater Ersatzschulen nach Art. 7 IV 3 GG ableiten lassen. Ob diese Vorgaben durch die Bundesländer auch eingehalten werden, haben wir aus den einschlägigen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften abgeleitet. Darüber hinaus haben wir alle 16 zuständigen Landesministerien angeschrieben (teilweise mehrmals), um Auskunft über die Verwaltungspraxis zu erhalten. Hierbei haben wir mittlerweile von allen Ländern Informationen zur rechtlichen Umsetzung des Sonderungsverbots erhalten. Inwiefern die von uns aus Art. 7 IV GG abgeleiteten Vorgaben in den Bundesländern erfüllt werden, lässt sich Tabelle 1 entnehmen. Es handelt sich dabei um eine tabellarische Einordnung anhand der entwickelten Kriterien, nicht um eine umfassende juristische Prüfung und Bewertung. Die hier festgehaltene Zusammenfassung unterscheidet sich in einzelnen Punkten von der Tabelle in Wrase und Helbig (2016). Dies resultiert daraus, dass wir nun auch Informationen zu Hessen bekommen haben und aufgrund neuer Informationen eine Neubewertung in Berlin, Hamburg und dem Saarland nötig wurde. Des Weiteren haben wir Änderungen in Baden-Württemberg auf Grundlage des Gesetzentwurfs des Privatschulgesetzes vorgenommen, die (rückwirkend) zum 1.8.2017 in Kraft treten sollen, aber noch nicht den Gesetzgebungsprozess durchlaufen haben. Die rechtlichen Vorgaben und Antworten aus den Ministerien als auch eine Einordnung in Bezug auf die verschiedenen Kriterien finden sich im dritten Abschnitt dieses Beitrags. Die Ausführungen in Abschnitt 3 stützen sich auf die uns vorliegenden Informationen und haben insoweit auch vorläufigen Charakter. Allerdings halten wir das vorliegende Material insoweit für belastbar, als dass wir in den Bundesländern auf Reglungsdefizite im Zusammenhang mit dem Sonderungsverbot hinweisen können.
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
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