Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/170107 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2015
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 22 [Issue:] 1 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2015 [Pages:] 3-4
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Selten wurde eine sozialpolitische Reform in Deutschland so stark angefeindet wie die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum sogenannten Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zum 1. Januar 2005. Ihre politischen Konsequenzen – Abwahl der rot-grünen Koalition auf Bundesebene und Aufstieg der Partei „Die LINKE“ – sind bis heute spürbar. Dabei war dieser Schritt durchaus folgerichtig, denn das bis dahin bestehende Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe als zwei in ihrer Zielrichtung vergleichbare Leistungen der Grundsicherung war kaum mehr vermittelbar, waren diese doch weder in ihrer Höhe noch in ihren Anspruchsvoraussetzungen ausreichend aufeinander abgestimmt. Eine Harmonisierung beider Systeme war daher schon aus Gerechtigkeitserwägungen dringend erforderlich, auch wenn dies zumindest für viele Langzeitarbeitslose – den typischen Empfängern von Arbeitslosenhilfe – zunächst einmal Leistungseinschränkungen bedeutete.
Schlagwörter: 
Arbeitsmarktpolitik
Reform
Lohnniveau
Arbeitslosenversicherung
Deutschland
Sozialrecht
Ökonomischer Anreiz
Hartz-Reform
JEL: 
J21
J64
Dokumentart: 
Article

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