Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/170063 
Erscheinungsjahr: 
2014
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 21 [Issue:] 1 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2014 [Pages:] 27-32
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Regelmäßig wird von Seiten der Geberländer im deutschen Länderfinanzausgleich der Vorschlag vorgebracht, das Land Berlin in ein „direktes Bundesgebiet“ umzuwandeln, das nach dem Vorbild von Washington,D. C. direkt vom Bund finanziert werden sollte. Begründet wird dies mit sogenannten „Hauptstadtlasten“, für die dann der Bund und nicht die Länder aufkommen sollten. Im vorliegenden Beitrag untersuchen die Autoren die fiskalischen und demokratiepolitischen Auswirkungen dieses Reformvorschlages, insbesondere mit Blick auf den Länderfinanzausgleich. Es zeigt sich, dass sich dieser Vorschlag für die Geberländer im Finanzausgleich unter dem geltenden Finanzausgleichsregime zu einem regelrechten finanziellen „Bumerang“ entwickeln könnte – die Geberländer bei einem direkten Bundesgebiet Berlin also stärker finanziell belastet wären als heute. Dieses paradoxe Ergebnis rührt daher, dass die schwache Wirtschafts- und Finanzkraft Berlins auch bei einer Umwandlung in ein Bundesgebiet unverändert fortbestünde und der nunmehr finanziell zuständige Bund durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer kompensiert werden müsste. Die Autoren zeigen abschließend, dass überdies auch gewichtige demokratie- und rechtspolitische Bedenken gegen den Reformvorschlag sprechen.
Schlagwörter: 
Länderfinanzausgleich
Reform
Hauptstadt
Finanzierung
Teilstaat
Rechtspolitik
JEL: 
H71
H72
H77
Dokumentart: 
Article

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