Abstract:
Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz II (GMG II) im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Freistaats Sachsen zielt auf eine gleichmäßige Entwicklung der Finanzkraft je Einwohner im kreisangehörigen und im kreisfreien Raum des Landes ab. Spätestens durch die Einkreisung von vier Kreisfreien Städten im Jahr 2008 sind die Unterschiede in der Einwohnerentwicklung zwischen kreis - freiem und kreisangehörigem Raum im Freistaat Sachsen deutlich hervorgetreten. Da die Einwohnerentwicklung eine entscheidende Bestimmungsgröße für die Verteilung der Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich darstellt, kann eine solche Divergenz zu Spannungen zwischen beiden Räumen führen. Vor dem Hintergrund des weiter anhaltenden demographischen Wandels und damit einhergehender unterschiedlicher Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Regionen Sachsens hat das SÄCHSISCHE STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN die Dresdner Niederlassung des IFO INSTITUTS mit der Überprüfung der Sachgerechtheit der Finanzmittelverteilung des GMG II im kommunalen Finanzausgleich beauftragt. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zusammen.