Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/169999 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2012
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 19 [Issue:] 4 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2012 [Pages:] 3-
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Medienberichten zufolge plant die Bayerische Staatsregierung, die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Länderfinanzausgleich gerichtlich klären zu lassen; das Land Hessen erwägt, sich dieser Klage anzuschließen. Hintergrund dessen ist, dass sich die Geberländer im Finanzausgleich – neben Bayern und Hessen auch Baden-Württemberg und Hamburg – durch die derzeit geltenden Regeln finanziell überfordert fühlen, weil sie einen erheblichen Teil ihrer überdurchschnittlichen Steuereinnahmen an Länder mit geringerer Finanzkraft abzuführen hätten.
Schlagwörter: 
Horizontaler Finanzausgleich
Deutschland
JEL: 
H30
H61
Dokumentart: 
Article

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