Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/169882 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2009
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 16 [Issue:] 3 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2009 [Pages:] 34-36
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Die Mitgliedstaaten der EUROPÄISCHEN UNION (EU) haben sich im Rahmen der Lissabon-Strategie das Ziel gesetzt, die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) bis zum Jahr 2010 auf 3 % des Brutto - inlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Deutschland liegt mit einem Anteil der FuE-Aufwendungen von 2,54 % des BIP innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nur auf dem dritten Rang. Zur Erreichung des Lissabon-Ziels schlägt die EU-Kommission u. a. eine steuerliche Breitenförderung von Forschung und Entwicklung als wichtige Maßnahme vor. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe „Steuerliche FuE-Förderung“ der Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft geprüft, ob und mittels welcher Instrumente auch in Deutschland eine direkte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Erwägung gezogen werden kann. Als Ergebnis werden konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer steuerlichen FuE-Förderung in Deutschland entwickelt. Dieser Text bildet eine Diskussionsgrundlage für den gleichnamigen Vortrag des Autors am 1. Juli 2009 im ifo Institut, Niederlassung Dresden.
Schlagwörter: 
Steuerbegünstigung
Forschung
Betriebliche Forschung
Forschungs- und Technologiepolitik
Erfindung
Deutschland
JEL: 
H20
Dokumentart: 
Article

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