Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/169873 
Year of Publication: 
2009
Citation: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 16 [Issue:] 2 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2009 [Pages:] 3-12
Publisher: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Abstract: 
Die Dresdner Niederlassung des ifo Instituts hat in einem Gutachten für das Sächsische Staatsministe - rium für Wirtschaft und Arbeit die Frage untersucht, durch welche Maßnahmen ein Abbau der Arbeitslosigkeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung erzielt werden kann, ohne der gewerblichen Wirtschaft und den dort Beschäftigten zu schaden. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der in Sachsen üblichen Praxis, dass die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für die Einrichtung einer Maßnahme sein soll. Der Beitrag stellt zunächst kurz die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zur Einrichtung öffentlich geförderter Beschäftigung vor. Anschließend werden die Ergebnisse einer Befragung von Bewilligungsstellen und Ausstellern von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Sachsen zu ihrem Vorgehen bei der Prüfung einer beantragten Beschäftigungsmaßnahme beschrieben. Daraus ergeben sich Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für einen optimierten Einsatz von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in diesem Bereich.
Subjects: 
Arbeitsbeschaffung
Lohnsubvention
Genehmigung
Wirtschaftspolitische
Wirkungsanalyse
Arbeitsmarkt
Sachsen
JEL: 
J21
J23
J31
Document Type: 
Article

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