Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/169847 
Erscheinungsjahr: 
2008
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 15 [Issue:] 3 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2008 [Pages:] 22-30
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Mit den Grundlagen für den kanadischen Föderalismus im CONSTITUTION ACT von 1867 wurden bereits mit der Staatsgründung die Machtbefugnisse und Einnahmenmöglichkeiten der Bundes- sowie der Provinzregierungen geregelt. Demnach verfügen die kanadischen Provinzen über relativ ausgedehnte Zuständigkeiten, so für Gesundheitswesen, Bildung sowie Institutionen der lokalen Ebene. Der Bundesregierung sind dagegen eine Liste anderer Aufgaben zugeordnet worden, wie die Regulierung von Handel und Gewerbe, Militär, Strafrecht sowie der Abschluss internationaler Staatsverträge. Bezüglich der Einnahmenerhebung unterliegt die Bundesregierung keinerlei Einschränkungen, Provinzen dürfen sich dagegen lediglich der direkten Besteuerung bedienen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Position der Provinz Alberta im föderalen System des Bundesstaates Kanada.
Schlagwörter: 
Föderalismus
Finanzföderalismus
Öffentliche Einnahmen
Zentralstaat
Teilstaat
Kanada
JEL: 
H71
H72
Dokumentart: 
Article

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