Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/168467 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2009
Quellenangabe: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 7-8 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2009 [Pages:] F51-F52
Verlag: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Zusammenfassung: 
Mit der VO (EG) Nr. 273/2009 hat die Kommission angesichts von zahlreichen Gerüchten endlich Klarheit hinsichtlich der Geltung der neuen Vorschriften für die Summarische Eingangsanmeldung und Summarische Ausgangsanmeldung geschaffen: die Vorschriften, die ab dem 1. Juli 2009 gelten sollten, müssen nun verbindlich erst ab 1. Januar 2011 angewendet werden. Dieser Beitrag stellt die Übergangsregelung der ZK-DVO übersichtlich dar und beleuchtet die Frage, welches Signal eine derartige Übergangsregelung an Wirtschaft und Zollverwaltungen sendet.
Schlagwörter: 
Zollrecht
European Union
Legislation
Supply Chain Risk Management
JEL: 
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Digitized Version
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