Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165928 
Erscheinungsjahr: 
2017
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 70 [Issue:] 12 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2017 [Pages:] 26-29
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Werden Bundestagsabgeordnete von ihren Parteien abgestraft, wenn sie in namentlichen Abstimmungen im Bundestag nicht mit ihrer Partei stimmen? Betrachtet wurden alle 218 namentlichen Abstimmungen in der Legislaturperiode 2009–2013 für 257 über die Liste in den Bundestag eingezogene Abgeordnete. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen nicht, dass die Parteien Bundestagsabgeordnete für das Abweichen von der Parteilinie bei erneuten Nominierungen abgestraft haben.
Schlagwörter: 
Politische Partei
Abgeordnete
Abstimmung
Parteipolitik
Interessenpolitik
JEL: 
D72
D74
D78
Dokumentart: 
Article

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