Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/165921 
Year of Publication: 
2017
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 70 [Issue:] 11 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2017 [Pages:] 41-48
Publisher: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Die Gemeinden sind Bestandteile der Länder. Im bundesstaatlichen Finanzausgleich werden wesentliche Teile ihrer Einnahmen – im Begriff der Gemeindefinanzkraft – den Ländern angerechnet und somit auch kommunale Finanzkraftunterschiede dem Ausgleichssystem unterzogen. Mit der beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen ändert sich jedoch die konkrete Berücksichtigung kommunaler Einnahmen im Finanzausgleich zwischen den Ländern. Ab 2020 erhöht sich der Einbeziehungsgrad von derzeit 64% auf 75%. Darüber hinaus erhalten Länder mit besonders finanzkraftschwachen Kommunen im neuen Finanzausgleichssystem zusätzlich sog. Gemeindesteuerkraftzuweisungen. Die Gesamtwirkung der verschiedenen Ausgleichsinstrumente birgt bei der festgelegten parametrischen Ausgestaltung jedoch nach Ansicht von Thomas Lenk und Philipp Glinka, Universität Leipzig, erhebliche Risiken. Denn in bestimmten Fällen kommt es zu einer Überkompensation von originären Einnahmeeffekten auf der Gemeindeebene. Das heißt, eine Erhöhung der Gemeindefinanzkraft kann für das Land zu rückläufigen Effekten auf den Ausgleichsstufen führen, die den originären Einnahmezuwachs sogar übersteigen und folglich im Gesamtsaldo einen Einnahmerückgang für das Land – einschließlich der kommunalen Ebene – bedeuten. Länder mit positiven Finanzkrafteffekten auf der Gemeindeebene hätten somit finanzielle Nachteile; negative Finanzkrafteffekte würden hingegen durch das System finanziell »belohnt« – zulasten aller anderen Länder und des Bundes.
Document Type: 
Article

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