Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165920 
Erscheinungsjahr: 
2017
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 70 [Issue:] 11 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2017 [Pages:] 3-40
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union beschäftigte am 24. April 2017 den Europaausschuss des Bundestags. In einer öffentlichen Anhörung nahmen einige Experten zum einen zu den finanziellen Auswirkungen und den wechselseitigen Verpflichtungen, zum anderen zu Statusfragen und wirtschaftlichen Aspekten des Brexit Stellung. Nach Ansicht von Peter Becker, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin, wäre der beste Verhandlungsauftakt zunächst eine Verständigung beider Verhandlungspartner auf eine pragmatische Vorgehensweise. Das beste Verhandlungsergebnis aus Sicht der EU wäre, den aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen unverändert auslaufen zu lassen. Jörg Haas, Jacques Delors Institut, weist darauf hin, dass der Brexit zwar eine Lücke in den Haushalt der Europäischen Union reißt, aber auch neue Chancen eröffnet. Der Wegfall des Britenrabatts vereinfache das Finanzierungssystem und ermögliche es, komplizierte Verfahren zu ersetzen. Carsten Hefeker, Universität Siegen, sieht Möglichkeiten, über neue und zukunftsträchtige Wege einer engen Kooperation mit Drittstaaten wie dem UK, der Schweiz und anderen Ländern in der engeren Nachbarschaft nachzudenken. Das EWR-Modell habe sich überholt, weil viele der aktuellen Mitgliedsländer und auch der Drittstaaten kein Interesse mehr an Personenfreizügigkeit haben. Steffen Hindelang, Freie Universität Berlin, hält als Ergebnis fest, dass kein Anspruch Großbritanniens auf einen Anteil an den Vermögensgütern der EU bei Austritt bestehe, dagegen müsse das Land seine in der Vergangenheit eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Union auch nach Austritt erfüllen. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena, unterstreicht, dass mit dem Ende der Mitgliedschaft eines Staates sämtliche sich aus dem Europäischen koordinierenden Sozialrecht ergebenden Bindungen entfallen. EU-Bürger werden gegenüber dem vorherrschenden Rechtszustand zahlreiche Nachteile zu gewärtigen haben. Und auch Christian Tietje, Universität Ha
Dokumentart: 
Article

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